Kostenübernahme

Die Verhaltenstherapie ist ein von Kostenträgern anerkanntes

Verfahren, so dass eine Kostenübernahme durch diese grundsätzlich möglich ist. Die ersten 5 Stunden (Probatorik) werden in der Regel antragsfrei übernommen.


Privat Versicherte

In der Regel erkennen private Krankenversicherer Leistungen

von Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten mit Approbation, Fachkunde-nachweis und Arztregister-eintrag (SGB V, § 95c) als

erstattungsfähig an.

Stundenkontingent

Das Volumen der zu erstat-tenden Leistungen wird jedoch

unterschiedlich gehandhabt, so dass einige private Kranken-versicherungen einen höheren Stundensatz bewilligen, als andere. In der Regel werden ca. 20 Stunden bewilligt.

Zudem gibt es Tarife mit Ausschluss der Übernahme einer Psychotherapie.

Procedere

Ob für die Kostenübernahme ein Therapieantrag und ein Bericht an einen Gutachter nötig sind, wird ebenfalls unterschiedlich gehandhabt.

Klären Sie daher besser im Vorfeld anhand Ihres Versich-erungsvertrages oder direkt bei Ihrer Versicherung die speziellen Modalitäten.