Die Verhaltenstherapie ist ein von Kostenträgern anerkanntes
Verfahren, so dass eine Kostenübernahme durch diese grundsätzlich möglich ist. Die ersten 5 Stunden (Probatorik) werden in der Regel antragsfrei übernommen.
Mit den aktuellen Neuerungen in der Gebührenordnung, die ab 01.Juli 2024 in Kraft getreten sind, müssen Versicherte der PKVen und der Beihilfe nahezu keine Zuzahlungen mehr privat tragen. Da die Bedingungen der Kostenübernahme in den einzelnen Versichertenverträgen darüber hinaus sehr unterschiedlich geregelt sind, informieren Sie sich bitte dennoch vorab bei ihrer Versicherung darüber, welche Konditionen (Dauer, Höhe etc.) für eine Psychotherapie in Ihrem vereinbarten Tarif festgelegt sind. Sollten ihnen die anfallenden Kosten nicht in vollem Umfang erstattet werden, sind diese sodann von ihnen privat zu tragen.
Das Honorar für die Sitzungen von 50 Minuten richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ, Ziffer 870) und unterscheidet sich je nach Komplexität der Symptomatik sowie Schwierigkeit und Zeitaufwand in der Behandlung. Eine reguläre Sitzung wird derzeit mit dem 2,3fachen Satz abgerechnet und liegt damit für die ersten 24 Sitzungen bei 134,06€ (Ziffer 812a) und ab der 25. Sitzung bei 100,55€ (Ziffer 870). Zu jeder Sitzungen kommen weitere erstattungsfähige Gebühren hinzu. Eine ausführliche Honorartabelle finden Sie hier.
Das Volumen der zu erstattenden Leistungen wird jedoch
unterschiedlich gehandhabt, so dass einige private Kranken-versicherungen einen höheren Stundensatz bewilligen, als andere. In der Regel werden ca. 20 Stunden bewilligt.
Zudem gibt es Tarife mit Ausschluss der Übernahme einer Psychotherapie.